Der gespeicherte Bürger
Die Polizei ist in der Regel dein Freund und Helfer. Sie ist bemüht, uns Bürgern ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Dabei verfolgt sie zwei große Ziele: zum einen die Aufklärung von Verbrechen und zum anderen möchte sie künftige Verbrechen vorsorglich verhindern. Um alle ihre Aufgaben durchführen zu können, hat der Gesetzgeber die Polizei mit einer Reihe von Möglichkeiten und Hilfsmitteln ausgestattet. Zu einer dieser Möglichkeiten gehört es auch, nach § 81 b der Strafprozessordnung Fingerabdrücke und Lichtbilder gegen den Willen einer Person anfertigen zu können. Wir werden wahrscheinlich alle im Chor dieser Maßnahme zustimmen, wenn sie zur Aufklärung eines Verbrechens dient. Was ist jedoch, wenn von einer Person Fingerabdrücke und Lichtbild gespeichert werden (sogenannte erkennungsdienstliche Maßnahmen) und die Argumentation der Polizei lautet, dass dies zur Vorsorge vor künftigen Straftaten diene? Wenn immer der Staat in die Grundrechte von Bürgern eingreift, dann sollte es möglich sein, die Bedenken von einem Richter überprüfen lassen zu dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 08.12.2010 (Az. 8 E 1698/10), dass eine Klage der Bürger gegen solche Vorratsdatenspeicherungen, gleichwohl erfolgreich möglich sein kann. Wann immer Sie mit der Staatsgewalt in Berührung kommen, sollten Sie sich einen Anwalt zur Wahrung Ihrer Rechte wählen.
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Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.