Rechtsgebiete

Trunkenheit am Steuer

Trunkenheit im Straßenverkehr

Trunkenheit am Steuer und schnell ist man in prekärer Lage: unterwegs ein Glas zu viel getrunken, man fühlt sich absolut in der Lage nach Hause zu fahren, es wird schon niemand kontrollieren – doch Sie wurden von der Polizei angehalten. Trunkenheit am Steuer oder auf dem Fahrrad kann langfristige negative und kostspielige Auswirkungen haben.

So sieht das Gesetz Trunkenheit am Steuer

Mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie betrunken fahren, hängt von dem ermittelten Promillewert. Zudem ist relevant, ob die Trunkenheit am Steuer einen Unfall verursachte und ob es sich um den ersten oder wiederholten Verstoß handelt.

Wie wird Trunkenheit am Steuer geahndet?

Zwischen 0,5 und 1,09 Promille müssen Sie mit 500 Euro Geldbuße sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei wiederholtem Verstoß verdoppelt sich der Bußgeldbetrag, beim dritten Mal stehen sogar 1.500 Euro an, es drohen jeweils bis zu drei Monaten Führerscheinentzug. Bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 ist es eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Wie auch Fahrerlaubnisentzug mit Sperrzeit, da nach dem BGH eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. 

Betrunken am Steuer – wie der Anwalt hilft

Einen Anwalt bei Trunkenheit am Steuer zu rate zu ziehen, macht Sinn! Er kann feststellen, ob fahrlässige Trunkenheit vorlag, die Schuldfähigkeit eingeschränkt war oder Messungenauigkeiten beim Alkoholpegel vorliegen könnten. Auch die Besonderheiten des drohenden Rechtsschutzregresses sind hierbei mit zu beachten, falls eine vorsätzliche Begehungsweise angeklagt oder ausgeurteilt werden sollten.

Keine Aussage ohne den Anwalt.“

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FAQ Trunkenheit am Steuer

Hier klären wir Ihre wichtigsten Fragen: