Der berührungslose Unfall


Autofahrer aufgepasst: Es gibt ihn, den berührungslosen Unfall! Zur Verdeutlichung sei folgendes Beispiel genannt: Ein Motorrad überholt ein Motorrad, was gerade ein Auto überholt. Der erste Motorradfahrer stürzte dabei wegen eines Schlenkers des anderen, ohne dass es zu einer Berührung kam. Haftet jemand, ohne dass der genaue Unfallhergang bekannt ist? Das kommt darauf an! Die Haftung ist gerade nicht nur auf das sich „in Betrieb“ befindliche Fahrzeug begrenzt, sondern auch auf den „bei Betrieb“ ursächlich gesetzten Zusammenhang. Hat ein Fahrer auch nur irgendwie zur Entstehung eines Unfalls beigetragen, so kann er auch neben dem Halter haften. Auch dieser irre Fall zeigt, dass eine rechtliche Beratung in Unfallangelegenheiten immer ratsam ist, um Ihre Ansprüche zu sichern, aber auch um ggf. strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden. Aus unserer Erfahrung heraus können wir Ihnen nur sagen, rufen Sie nach einem Verkehrsunfall immer die Polizei, damit ggf. Beweise gesichert werden. Zögern Sie auch nicht uns sofort zu kontaktieren!


Kontaktieren Sie uns jederzeit 24/7 unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern! 

Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.


Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung