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Unfallflucht
Unfallflucht
Sie haben einen Unfall mit einem anderen Wagen oder Hindernis verursacht, doch im ersten Schrecken sind Sie einfach weitergefahren oder haben gar keine Kollision bemerkt? Schon ist es erstmal die sog. Unfallflucht oder auch Fahrerflucht – und die kann heftig werden.
Also: Keine Angaben gegenüber der Polizei ohne Ihren Anwalt! Auch nicht (nur) wer fuhr!!!
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bei der Aufklärung des Sachverhalts zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren – vom ersten Vorwurf bis hin zur Verteidigung im Verfahren.
Unfallflucht – die gesetzliche Lage
Unfallflucht ist dem Gesetz nach immer eine Straftat. Ganz gleich, ob Sie beim Parken einen anderen Wagen beschädigten oder es zu Personenschaden kam – wobei hier natürlich erheblich schwerere Konsequenzen drohen. Bei „Parkremplern“ müssen Sie gesetzlich mind. zwischen 20 bis 60 Minuten je nach Ortslage und Tageszeit warten, ob der Wagenbesitzer erscheint. Einen Zettel am Scheibenwischer zu lassen, reicht nicht aus, um Unfallflucht oder Fahrerflucht gesetzlich zu umgehen – Sie müssen in diesem Fall den Unfall sofort der Polizei melden, was auch je nach Bundesland in den Online-Portalen möglich ist.
Welche Strafen drohen bei Unfallflucht?
Unfallflucht kann schwere Folgen haben und nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren nach sich ziehen. Liegt der Schaden bei weniger als 1.300 Euro, wird eine Geldbuße verhängt, dann in der Regel das Verfahren eingestellt. Bei Schäden darüber müssen Sie nicht nur mit höheren Strafen, sondern auch Punkten und möglicherweise Fahrerlaubnisentzug rechnen. Bei Personenschaden kann unterlassene Hilfeleistung erschwerend dazu kommen.
Unfallflucht – wie der Anwalt hilft
Der Anwalt berät Sie nach der Unfallflucht eingehend, was die Möglichkeit zur Selbstanzeige betrifft wie auch Ihr Schweigerecht, oder falls eine Notsituation vorlag. Ferner ist oft die Unfallkompatibilität der Kratzspuren bzw. Schäden zweifelhaft und die Hörbarkeit einer behaupteten Kollision je nach den besonderen Umständen zu ermitteln.
In jedem Fall ist auch hier eine Rechtsschutzversicherung von großem Vorteil! Eine Verfahrenseinstellung ohne Sanktionierung kann durchaus erreicht werden.
„Keine Aussage ohne den Anwalt.“
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