Seit 2002/2003 berät, vertritt und verteidigt Rechtsanwalt Torsten Schmidt in der Rechtsanwaltskanzlei Potsdam sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in und um Potsdam, Berlin sowie Trendelburg. Dabei ist die Diskretion und Information im Umgang mit allen Anliegen das oberste Gebot. In der Kanzlei werden Ihre Interessen mit der Sach- und Rechtslage in Einklang gebracht, sodass jeder das Recht erhält, was ihm zusteht. Ein speziell geschultes und engagiertes Rechtsanwalts-Fachsekretariat sowie ein Callcenter außerhalb der Geschäftszeiten helfen bei der Kommunikation und Weiterleitung der Anfragen bzw. Mitteilungen.
Zu den Fachgebieten der Rechtsanwaltskanzlei Potsdam gehören unter anderem das Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Strafrecht. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. jur. Manuela Bauerfeind-Lieckefett berät Torsten Schmidt seine Mandanten und kennt alle Kniffe und Tricks in schwierigen Rechtslagen. Dabei geht es dem Anwalt um die Bürger, die Hilfe brauchen, um ihre Ansprüche geltend zu machen: „Wir nehmen Ihnen den Stress ab, sei es bei der Kommunikation mit der Versicherung oder dem Gang zum Gutachter.”
Neben der Qualifikation zum Fachanwalt für Verkehrsrecht besuchen die Anwälte regelmäßig juristische Fachseminare und Fortbildungen des Anwaltvereins und verschiedener Fach-Institute. Sie betrachten dies als unerlässlich, um ihren Mandanten eine qualitativ hochwertige und stets aktuelle Beratungsleistung bieten zu können. So wissen Sie genau, welche Gesetzgebung aktuell ist und unterstützen die Mandanten mit all ihrem Wissen.
Im Zweifel für den Angeklagten, so lautet die Philosophie von Torsten Schmidt und betont, dass sich ein Gang zum Anwalt immer lohne. Er weiß, welche rechtlichen Aspekte bei einem Verkehrsunfall, beim Mietwagen, der Kostenpauschale und dem Schmerzensgeld zu beachten sind und kennt auch die Scheu, einen Anwalt zurate zu ziehen. „Man sollte sich nicht verunsichern lassen und gleich einen rechtlichen Beistand konsultieren. So kann vermieden werden, dass Geld verschenkt wird”, so Torsten Schmidt.
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
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Im Zweifel für den Angeklagten
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E-Mail: sekretariat@ra-torsten-schmidt.eu
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