Rechtsgebiete

Wirtschaftsrecht

Jeder Bürger kommt fast täglich mit Wirtschaftsrecht in Berührung, denn es umfasst alle Bereiche und sämtliche Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten. Unter Wirtschaftsrecht fällt beispielsweise auch die Regelung von Mietverhältnissen zwischen Mieter und Vermieter wie auch das Sachenrecht, das Eigentumsverhältnisse regelt.

Was umfasst das Wirtschaftsrecht?

Wirtschaftsrecht umfasst alle privatrechtlichen Angelegenheiten wie auch sämtliche öffentlich-rechtliche Belange. Einzelpersonen und Unternehmen sind am ehesten von Verstößen im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht betroffen, während Wirtschaftsrecht auch in verwaltungsrechtlichen Bereichen zum Tragen kommt, wie beispielsweise im Bank-, Börsen- und Währungsrecht.

Geläufige Belange und Verstöße im Wirtschaftsrecht

Wann immer Verträge zur Regelung von Eigentum, Handelsbeziehungen oder Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, fällt dies in den Bereich Wirtschaftsrecht. Ihnen wird ungerechtfertigt gekündigt, ist dies ein Fall für das Vertragsrecht. Sie kaufen eine Eigentumswohnung von einer Baufirma und es kommt zu Problemen bei der Vertragserfüllung, fällt dies in den Bereich Verbraucherschutz. In jeglichen Fällen, wenn Ihnen Schaden aus dem Abschluss von wirtschaftlichen Beziehungen entstehen, hilft ein Anwalt mit Fachgebiet Wirtschaftsrecht.

So hilft der Anwalt

Ein Anwalt berät im wirtschaftsrechtlichen Bereich hinsichtlich Haftungsfragen und hilft bei der Ausarbeitung und der Verhandlung von fairen, ausgewogenen Verträgen. Auch im Falle wettbewerbsrechtlicher Ansprüche setzt sich der Anwalt für deren Durchsetzung ein. 

Keine Aussage ohne den Anwalt.“

Nutzen Sie auch unsere telefonischen Erstinformationen

Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.

Termine & Erstberatung Strafrecht Anwalt

Sie hatten einen Verkehrsunfall oder müssen sich verteidigen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
=