Es ist schnell passiert: Die Entfernung falsch eingeschätzt oder im Verkehr abgelenkt – schon rauschte man über eine rote Ampel. Das kann teuer werden, wenn jemand Anzeige erstattet oder es sich um eine Blitzampel handelte. Warum beim Rotlichtverstoß ein Anwalt Sinn machen kann.
Wer bei Rotlicht die Ampel überquerte, muss mit unangenehmen Folgen rechnen, wobei ein einfacher Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde) weniger schwer geahndet wird als ein qualifizierter (mehr als eine Sekunde nach Umschaltung). Zudem macht es einen Unterschied, ob es zu einer Gefährdung kam oder gar zur Sachbeschädigung. Der Führerschein kann schnell mal für mindestens einen Monat weg sein!
Die Strafen liegen zwischen 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bis zu 360 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Bei entstandener Sachbeschädigung können die Strafen natürlich noch höher ausfallen.
Er kann Ihnen dabei helfen, mit einem Einspruch den Verstoß anzufechten. Argumentiert wird hier in der Regel mit Messfehlern und Gerätegenauigkeiten. Sind Messungenauigkeiten ausgeschlossen, kann beim Rotlichtverstoß der Anwalt zudem einen Deal aushandeln. Beruht die Anklage auf einem Augenzeugenbericht und einer anonymen Anzeige, können die Vorwürfe mit Beweismitteln entkräftet werden. Ebenfalls einen Unterschied macht es, ob vorsätzliches Vergehen nachgewiesen werden kann. Auch Augenblicksversagen – zum Beispiel der Mitzieheffekt, wenn das Auto auf der anderen Spur oder direkt vor einem fälschlich anfuhr – kann bei Rotlichtverstößen ein Anwalt als Argument heranziehen.
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder müssen sich verteidigen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.
Hier klären wir Ihre wichtigsten Fragen:
1. Theoretisch bereits ab 6 km/h innerorts und 11 km/h außerorts!
2. Bei höheren Geschwindigkeiten auf Autobahnen kann das Messgerät später auslösen.
1. Schutz vor unnötigen Selbstbelastungen!
2. Vermeidung oder Reduzierung von Sanktionen!
Nein! Sie dürfen sich erst mit einem Anwalt beraten!
Nein! Ihr Anwalt kann alles für Sie übernehmen und es gibt keine gesetzliche Frist!
Das muss individuell nach Art und Umfang sowie Einkommen vereinbart werden.
In vielen Verkehrssachen gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Im Zweifel für den Angeklagten
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