Einen Moment unachtsam oder in Eile gewesen, schon sind Sie in die Radarkontrolle geraten. Die Geschwindigkeitsübertretung ist eine der häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Diverse Faktoren bestimmen Strafmaß bzw. Höhe des Bußgeldes.
Kaum jemand hält sich exakt an die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei Überschreitungen von lediglich um die 10 km/h mag mit einer Verwarnung davonkommen, wenn dabei kein elektronisches Gerät (Handy o.ä.) benutzt wurde und kein Unfall passierte. Was darüber liegt, geht mit empfindlichen Bußgeldern und ggf. Punkten einher. Allerdings können Messungenauigkeiten und andere Faktoren zu ihrem Vorteil ausfallen.
Die aktuellen Bußgeldtabellen sind gestaffelt, je nachdem wie schnell Sie unterwegs waren, ob Sie außer- oder innerorts zu schnell gefahren sind, und ob Sie mit dem PKW, einem LKW oder mit Anhänger das Tempo überschritten haben. Bis zu 15 km/h über dem Limit fallen die Sanktionen überwiegend relativ gering aus und ein Einspruch lohnt sich selten. Was darüber liegt, kann teuer werden und bei über 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sogar zum Fahrverbot führen. Ferner ist zu beachten, bei 8 Punkten in Flensburg ist der Lappen weg!
Der Anwalt hilft Ihnen dabei fristwahrend Einspruch einzulegen – Messungenauigkeiten, ein schwer identifizierbares Messfoto, die Messung zu nah hinter einer Geschwindigkeitsbeschränkung und andere Faktoren können das Urteil mindern oder unter Umständen das Verfahren völlig sanktionslos zur Einstellung bringen.
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder müssen sich verteidigen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.
Hier klären wir Ihre wichtigsten Fragen:
1. Schutz vor unnötigen Selbstbelastungen!
2. Vermeidung oder Reduzierung von Sanktionen!
Nein! Sie dürfen sich erst mit einem Anwalt beraten!
Nein! Ihr Anwalt kann alles für Sie übernehmen und es gibt keine gesetzliche Frist!
Das muss individuell nach Art und Umfang sowie Einkommen vereinbart werden.
In vielen Verkehrssachen gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Im Zweifel für den Angeklagten
Telefon: +49 331 585 07 41
Fax: +49 331 704 31 52
E-Mail: sekretariat@ra-torsten-schmidt.eu
Annenstraße 48
10179 Berlin
Telefon: +49 30 40694049
Fax: +49 331 704 31 52
E-Mail: sekretariat@ra-torsten-schmidt.eu
Beratungen auf Deutsch & Englisch
Hinweis: Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher MwSt.