Kontakt Anwalt: Sie brauchen Hilfe im Verkehrsrecht oder Strafrecht? Kein Problem für den Rechtsanwalt aus Potsdam, der Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite steht. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und vereinbaren Sie eine Erstberatung.
Nachdem wir alle Informationen und Unterlagen erhalten haben, prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen in Ihrem Fall und geben ihm zum Beratungstermin schon eine erste Einschätzung der rechtlichen Situation. Bei einer vereinbarten Erstberatung fallen im Regelfall 220 Euro (inkl. gesetzl. USt.) an. Bei einer Rechtsschutzversicherung können Ihnen die Kosten je nach Versicherungsvertrag erstattet werden. Bitte berücksichtigen Sie eine eventuelle Selbstbeteiligung, die Sie im Einzelfall direkt bei uns bezahlen müssten, sofern Ihre Versicherung nicht bereits durch eine sog. Schadensfreiheit darauf verzichtet, was Sie vorab erfragen können.
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutz-Versicherung greift und in wieweit der Fall im Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit steht. Auch unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei Unfallverfahren: kostenlose Erstberatungen, wenn der Schaden nicht von Ihnen verursacht wurde.
Hier klären wir Ihre wichtigsten Fragen:
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, was auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten umfasst. Egal, ob es um Straftaten welcher Art auch immer, insbesondere im Straßenverkehr geht – ich helfe Ihnen gern mit Rat und Tat.
Ja, eine vorherige Terminvereinbarung und die Übermittlung von Unterlagen sind sehr sinnvoll, um sicherzustellen, dass genügend Zeit für Ihr Anliegen eingeplant und das Beratungsziel erfasst werden kann.
Sie können Ihren Termin einfach online oder telefonisch vereinbaren. Nutzen Sie dafür gern das Kontaktformular auf unserer Website: www.ra-torsten-schmidt.eu/kontakt-anwalt oder rufen Sie uns direkt an: 0331 585 07 41.
In der Erstberatung ermitteln wir zunächst gemeinsam Ihren Sachverhalt im Detail und besprechen Ihre sodann rechtlichen Optionen. Anschließend erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, wie Ihr Fall weiter behandelt werden kann und welche Schritte sinnvoll sind und welche Kosten entstehen.
Die Kosten einer Erstberatung können erstattet werden, wenn ein konkreter Versicherungsfall vorliegt und Sie eine schriftliche Kostenzusage von Ihrer Versicherung erhalten haben. Prophylaktische Beratungen sind in der Regel nicht abgedeckt. Sie können auch selbst zahlen.
Bei Verkehrsunfällen bieten wir zudem eine kostenlose Erstberatung, wenn der Schaden nicht von Ihnen verursacht wurde. In der Regel werden die Anwaltskosten von der Gegenseite übernommen.
Es ist ratsam, frühzeitig eine Erstberatung in Erwägung zu ziehen – idealerweise sobald Probleme erkennbar werden oder Sie rechtlich relevante Dokumente, wie z.B. ein Schreiben von der Gegenseite, von der Polizei oder einer anderen Behörde sowie vom Gericht erhalten. Dabei ist ein etwaiger „gelber Umschlag“ aufzubewahren und zu übermitteln, weil sich danach Fristen berechnen. Auch bei bevorstehenden Vertragsunterzeichnungen sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Ein Spezial-Strafrechtsschutz (SSR) bietet einen erweiterten Versicherungsschutz, der über die üblichen Versicherungen hinausgeht. Insbesondere wird eine Verteidigung auch bei Vorwürfen von Vorsatzvergehen (keine Verbrechen) übernommen, sofern keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt. Bei ausgehandelten Strafbefehlen kann es Ausnahmen geben.
Ja, es besteht die Möglichkeit, für einzelne Verfahrensabschnitte eine Honorarvereinbarung zu treffen. Diese wird individuell nach Rechtsgebiet, Schwierigkeit, Bedeutung der Sache und dem aktuellen Stand des Verfahrens vereinbart, um Ihnen eine klare Kostentransparenz zu bieten.
Die Dauer hängt von der Komplexität Ihres Falls ab. In der Regel erhalten Sie innerhalb von wenigen Werktagen eine erste Einschätzung. Sollte eine ausführlichere Beratung oder Analyse nötig sein, informieren wir Sie natürlich rechtzeitig, wie der weitere Ablauf aussieht.
Wenn Sie den rechtlichen Rat nicht befolgen, können sich die rechtlichen Konsequenzen in vielen Fällen verschärfen. Entscheidungen ohne rechtlichen Rat können negative Folgen haben, wie etwa höhere Kosten oder ein ungünstigerer Ausgang des Verfahrens bis zu verbüßenden Haftstrafen ohne jegliche Bewährung oder berufsrechtliche Nachteile (Soldaten, Beamte, Angestellte im Öffentlichen Dienst, etc.). Je früher Sie sich rechtlichen Rat einholen und ihm folgen, desto besser sind Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis.
Ja, ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, unterstütze Sie in allen rechtlichen Fragen rund um diese Themen. Ob Sie sich mit Vorwürfen im Strafrecht oder mit einem Verkehrsdelikt befassen – ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ja, Ordnungswidrigkeiten gehören ebenfalls zu meinen Spezialgebieten. Ich berate und verteidige Sie bei Bußgeldverfahren und anderen Verstößen, bei denen eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Ich biete eine umfassende Beratung und Verteidigung in allen Abschnitten eines Strafverfahrens. Als Fachanwalt für Strafrecht setze ich alles daran, Ihre Interessen rechtzeitig zu wahren, ob im Ermittlungsverfahren, der Hauptverhandlung oder bei Rechtsmitteln (Berufung oder Revision).
Unsere Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss gleich nach der Haupteingangstür. Halten Sie sich rechts im Flur und dann durch eine Tür mit ein paar Stufen nach oben in den Nebenaufgang. Bei Bedarf können Haus- oder Krankenhausbesuche vereinbart werden!
Telefon: +49 331 585 07 41
Fax: +49 331 704 31 52
E-Mail: sekretariat@ra-torsten-schmidt.eu
Im Zweifel für den Angeklagten
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