Wohl niemand rechnet damit einen Strafrechts-Anwalt (Verteidiger) zu brauchen, doch nicht nur in schweren Fällen wie Mord und Totschlag ist er nötig. Im Affekt das Falsche gesagt oder gar „mit der Hand ausgeholt” bzw. leicht geschubst und Sie haben es mit einer Anzeige wegen Beleidigung bzw. Körperverletzung zu tun. Das gleiche gilt bei (nur) fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Auch Wirtschaftsstrafsachen können vor allem Unternehmer großer und auch kleinerer Betriebe hart treffen.
Es reicht auch nach einem vermeintlich guten Kaufvertrag (z.B. Kfz o.ä.) von der später wegen eines Mangels unzufriedenen Gegenseite wegen Betruges angezeigt zu werden.
Auch das Drängeln auf Autobahnen kann ein Verfahren wegen Nötigung nach sich ziehen!
In allen (!) Fällen macht ein erfahrener Verteidiger Sinn. Neben Körperverletzung ist auch Wirtschaftsstrafrecht im Strafgesetzbuch verankert – z.B. Urkundenfälschung, Betrug und Diebstahl sind Straftaten, die einen Anwalt erfordern. Schutz von Straßenverkehr und Umwelt sind weitere gängige Bereiche, die dem Strafrecht unterliegen.
Neuerdings werden auch stärker Verletzungen der Persönlichkeitsrechte und des Geheimnisschutzes strafrechtlich verfolgt und ggf. erheblich sanktioniert.
Ganz gleich, ob Sie Täter oder Opfer oder auch unschuldig sind – bei jedem strafrechtlichen Sachverhalt geht es ums Eingemachte. Straftaten können neben Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung auch familiäre oder berufliche Konsequenzen nach sich ziehen sowie eine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt. Das ist z.B. für Beamte, Soldaten oder Angestellte im öffentlichen Dienst von besonderer Bedeutung!
Der Strafrechtsprofi glänzt nicht nur durch eine hochqualifizierte mehrstufige Ausbildung und jahrelanger Berufserfahrung, sondern auch durch regelmäßige geschulte Fortbildungen. Welche Bereiche des Strafrechts übernommen werden oder nicht, klärt sich in einem persönlichen Gespräch, wobei auch meist ein besonderes Vertrauensverhältnis entsteht.
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder müssen sich verteidigen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.
Hier klären wir Ihre wichtigsten Fragen:
1. Schutz vor unnötigen Selbstbelastungen!
2. Vermeidung oder Reduzierung von Sanktionen!
Nein! Sie dürfen sich erst mit einem Anwalt beraten!
Nein! Ihr Anwalt kann alles für Sie übernehmen und es gibt keine gesetzliche Frist!
Das muss individuell nach Art und Umfang sowie Einkommen vereinbart werden.
In vielen Verkehrssachen gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Im Zweifel für den Angeklagten
Telefon: +49 331 585 07 41
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