„In dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten

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Vielfältige Expertise und Beratung seit 2002/2003. Rechtsanwalt Potsdam Torsten Schmidt vertritt Unternehmen wie auch Privatpersonen, ganz getreu dem Motto „In dubio pro reo“.

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1. Mai 2023

Davor fürchtet sich jeder Unternehmer: Er findet sein Geschäft oder Büro aufgebrochen vor. Glück im Unglück hat man, wenn die Einbrecher bereits weg sind. Bitte rufen Sie sofort die Polizei an. Dann den Schadenfall gleich telefonisch der Versicherung mitteilen.

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1. April 2023

Die Polizei ist in der Regel dein Freund und Helfer. Sie ist bemüht, uns Bürgern ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Dabei verfolgt sie zwei große Ziele: zum einen die Aufklärung von Verbrechen und zum anderen möchte sie künftige Verbrechen vorsorglich verhindern.

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Wie der Arbeitgeber an den Lohnausfall kommt

1. März 2023

Diese häufige Frage stellen sich natürlich erst einmal die Opfer eines Unfalls bzw. die sog. Geschädigten. Nur wenn außer Sach- auch Personenschaden entstanden ist, dann wird es noch viel komplizierter.

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