
Auge um Auge, Fall um Fall
Was tun, wenn man zivilrechtlich prozessiert und keine(n) Augenzeugen für seinen Fall hat? Hier sollte über einen Anwalt mittels eines speziellen Prozessantrages die sog. „Vier-Augen-Rechtsprechung“ ins Feld geführt werden, um einem oder ggf. mehreren Beteiligten doch noch rechtliches Gehör für deren „Geschichte“ zu verschaffen.

