„In dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten
Herzlich Willkommen
Nicht ohne einen Anwalt
Ob bei Problemen im Verkehrsstrafrecht, Strafrecht oder bei Ordnungswidrigkeiten, Rechtsanwalt Torsten Schmidt aus Potsdam, weiß, welche Tücken sich in einem Rechtsstreitfall ergeben können. Daher setzt er sich mit all seinem Wissen für seine Mandanten ein und sorgt dafür, dass jeder zu seinem Recht kommt. Der Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt und verteidigt mit allen Mitteln, die es gibt und weiß, worauf es ankommt.
Zögern Sie nicht, mich im Falle eines Rechtsstreits oder davor zu kontaktieren. Ich stehe für Ihr Recht ein.
Die Kanzlei
Vielfältige Expertise und Beratung seit 2003. Rechtsanwalt Potsdam Torsten Schmidt vertritt Unternehmen wie auch Privatpersonen, ganz getreu dem Motto „In dubio pro reo“.
Torsten Schmidt
Der Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht überzeugt nicht nur durch sein Fachwissen, sondern auch mit klaren Ansagen, direkter Sprache und Bodenständigkeit.
Rechtsgebiete
Kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten. Durch die langjährigen Erfahrungen kennt Torsten Schmidt jede Facette des Straf- und Verkehrsrecht.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder möchten sich verteidigen oder zunächst nur beraten lassen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei Ihnen.
Nutzen Sie auch unsere telefonischen Erstinformationen
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
So finden Sie uns
Sie brauchen Hilfe im Verkehrsrecht oder Strafrecht? Die Kanzlei aus Potsdam steht gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Aktuelle Veröffentlichungen
Auge um Auge, Fall um Fall
Was tun, wenn man zivilrechtlich prozessiert und keine(n) Augenzeugen für seinen Fall hat? Hier sollte über einen Anwalt mittels eines speziellen Prozessantrages die sog. „Vier-Augen-Rechtsprechung“ ins Feld geführt werden, um einem oder ggf. mehreren Beteiligten doch noch rechtliches Gehör für deren „Geschichte“ zu verschaffen.
Mehr lesenDas Regulierungsverhalten der Versicherer
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles ist oftmals im doppelten Sinne gestraft. Zum einen hat er den Fahrzeugschaden und zum anderen versucht die gegnerische Haftpflichtversicherung die Regulierung auf ein Minimum zu begrenzen und kürzt rigoros die gutachterlich kalkulierten Reparaturkosten in unzulässiger Weise.
Mehr lesen