Rechtsanwalt Torsten Schmidt

Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt für Wehrrecht: Verteidigung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Eine Anhörung beim Disziplinarvorgesetzten, eine drohende Entlassung oder ein Strafverfahren stellt für Soldaten der Bundeswehr die berufliche Existenz infrage. Wer Dienst in den Streitkräften leistet, untersteht eigenen Regeln: dem Soldatengesetz, der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung. Als Rechtsanwalt für Wehrrecht und Soldatenrecht vertritt Torsten Schmidt Soldaten in Disziplinarverfahren, Strafverfahren und verwaltungsrechtlichen Verfahren, vom ersten Vorhalt im Dienst bis zur Entscheidung des Truppendienstgerichts.

Torsten Schmidt ist selbst Reservist der Bundeswehr und Mitglied im Reservistenverband. Als Sportschütze im Brandenburgischen Schützenbund kennt er Waffenrecht und Dienstalltag aus eigener Anschauung. Wer ihn mandatiert, muss die Strukturen der Truppe nicht erst erklären.

Sie brauchen kurzfristig anwaltlichen Rat? Eine kurze Nachricht über das Kontaktformular genügt. Ihr Anwalt in Potsdam sagt Ihnen vertraulich, welcher Schritt in Ihrem Fall zuerst ansteht.

Anwalt für Soldatenrecht: Diese Verfahren treffen Soldaten

Das Wehrrecht verbindet Dienstrecht, Disziplinarrecht und Wehrstrafrecht. Für Betroffene heißt das: Mehrere Verfahren laufen oft parallel, mit eigenen Fristen und Zuständigkeiten. Wer zu früh aussagt oder eine Frist versäumt, verliert wertvollen Spielraum. Als Anwalt für Soldatenrecht ordnet Torsten Schmidt zuerst ein, welches Verfahren welche Folgen für Dienstgrad, Bezüge und Dienstverhältnis hat.

Typische Anlässe für ein Mandat beim Rechtsanwalt für Wehrrecht:

  • Vorhalt oder Anhörung durch den Disziplinarvorgesetzten
  • Disziplinarbuße, Beförderungsverbot oder Dienstgradherabsetzung
  • Entlassung als Zeitsoldat oder Entfernung eines Berufssoldaten aus dem Dienst
  • Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen einer Dienstpflichtverletzung
  • Vorwurf einer Wachverfehlung, etwa Verlassen des Postens oder Einschlafen im Wachdienst
  • Beschwerde gegen Maßnahmen von Vorgesetzten
  • Versetzung, Kommandierung oder Wechsel des Dienstpostens gegen den eigenen Willen
  • Streit über Beurteilung, Beförderung, Besoldung, Zulagen oder Urlaub
  • Antrag auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung nach Unfall, Einsatz oder Erkrankung

Wehrdisziplinarverfahren: früh reagieren statt abwarten

Jedes Dienstvergehen kann disziplinarisch geahndet werden. Einfache Maßnahmen wie Verweis, Disziplinarbuße oder Ausgangsbeschränkung verhängt der Disziplinarvorgesetzte selbst. Schwerere Vorwürfe führen über die Einleitungsbehörde in ein gerichtliches Verfahren vor dem Truppendienstgericht, in dem der Wehrdisziplinaranwalt die Anschuldigung vertritt. Dort stehen Kürzung der Dienstbezüge, Dienstgradherabsetzung oder die Entfernung aus dem Dienstverhältnis im Raum. Vor jeder Äußerung zur Sache gilt: Akteneinsicht kommt zuerst. Ein Rechtsanwalt für Wehrrecht prüft, ob der Sachverhalt trägt, ob Verfahrensrechte verletzt wurden und ob die Maßnahme im Verhältnis zum Vorwurf steht.

 

So läuft ein gerichtliches Verfahren vor dem Truppendienstgericht ab:

  1. Vorermittlungen. Der Disziplinarvorgesetzte klärt den Sachverhalt und hört Sie an. Schon hier entscheidet sich häufig, ob eine einfache Maßnahme genügt.
  2. Einleitung und Anschuldigung. Die Einleitungsbehörde gibt das Verfahren an das Gericht, der Wehrdisziplinaranwalt fasst den Vorwurf in der Anschuldigungsschrift zusammen. Jetzt beantragt Ihr Verteidiger Akteneinsicht.
  3. Hauptverhandlung. Die Truppendienstkammer verhandelt, oft unter Beteiligung von Kameraden und Vorgesetzten als Zeugen.
  4. Urteil und Rechtsmittel. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Dafür bleibt ein Monat.

Entlassung von Zeitsoldaten und Berufssoldaten

Bei Zeitsoldaten stützt der Dienstherr die Entlassung häufig auf mangelnde Eignung, Dienstpflichtverletzungen oder Vorfälle aus dem privaten Umfeld. In den ersten vier Dienstjahren kommt sogar eine fristlose Entlassung in Betracht, wenn das Verbleiben im Dienst die militärische Ordnung ernstlich gefährden würde. Der Bescheid kommt in der Regel vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Dagegen steht die Beschwerde offen, bei Bedarf begleitet von einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, damit das Dienstverhältnis bis zur Entscheidung bestehen bleibt. Entscheidend ist die Frist von einem Monat. In dieser Zeit prüft ein Anwalt für Wehrrecht den Bescheid, die Anhörung und die Personalakte.

Beim Berufssoldaten führen zwei getrennte Wege aus dem Dienstverhältnis. Die Entfernung aus dem Dienstverhältnis als schwerste Disziplinarmaßnahme kann nur das Truppendienstgericht durch Urteil verhängen. Daneben kennt das Soldatengesetz Entlassungsgründe, die der Dienstherr durch Verwaltungsakt umsetzt, etwa eine vor der Ernennung begangene Straftat oder das Verfolgen verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Welcher Weg eingeschlagen wird, bestimmt Fristen, Rechtsmittel und Ansprüche auf Versorgung. Deshalb lohnt der genaue Blick auf Beweislage, Verfahrensdauer und Milderungsgründe.

Liegt bereits ein Bescheid oder eine Ladung vor? Dann läuft die Monatsfrist. Rufen Sie in der Kanzlei an unter +49 331 585 07 41 oder schildern Sie Ihren Fall kurz über das Kontaktformular.

Wehrstrafrecht: wenn aus dem Dienstvergehen ein Strafverfahren wird

Das Wehrstrafgesetz erfasst Delikte, die es nur im militärischen Dienst gibt, etwa Ungehorsam, eigenmächtige Abwesenheit oder die Misshandlung Untergebener. Verhandelt wird vor den allgemeinen Strafgerichten, oft parallel zum Disziplinarverfahren. Diese Doppelbelastung verlangt eine einheitliche Strategie, denn jede Aussage in einem Verfahren wirkt im anderen. Als Rechtsanwalt für Wehrrecht und erfahrener Strafverteidiger führt Torsten Schmidt beide Verfahren.

Ein praktisch wichtiger Fall ist die Wachverfehlung nach § 44 Wehrstrafgesetz. Wer als Wachposten einschläft, seinen Posten verlässt oder die Wachvorschriften missachtet, riskiert je nach Folgen eine Freiheitsstrafe, parallel dazu droht ein Disziplinarverfahren. Entscheidend ist oft, ob der Vorwurf vorsätzlich oder fahrlässig erhoben wird und wie die Dienstumstände tatsächlich waren, etwa bei überlangen Wachschichten oder unklaren Befehlen.

Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung

Fühlt sich ein Soldat durch Entscheidungen von Vorgesetzten oder durch das Verhalten von Kameraden in seinen Rechten verletzt, ist die Beschwerde das zentrale Instrument. Sie ist binnen eines Monats einzulegen, danach folgen die weitere Beschwerde und der Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts. Sachlich formuliert klärt sie Konflikte früh, unbedacht formuliert löst sie neue Vorwürfe aus. Ihr Rechtsanwalt für Wehrrecht achtet darauf, dass die Beschwerde inhaltlich belastbar bleibt und den Dienstbetrieb nicht zusätzlich belastet.

Daneben steht jedem Soldaten der Weg zum Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages offen. Diese Eingabe ist ohne Einhaltung des Dienstweges möglich, sie muss also weder bei Vorgesetzten angekündigt noch über die Dienststelle geleitet werden. Welcher Weg im Einzelfall trägt und ob sich beide sinnvoll verbinden lassen, klärt Torsten Schmidt vor der ersten Eingabe.

Versetzung, Beurteilung, Besoldung: Konflikte im Dienstalltag

Viele Auseinandersetzungen beginnen nicht mit einem Vorwurf, sondern mit einer Personalmaßnahme. Eine Versetzung quer durch die Republik, eine Kommandierung ohne Rücksicht auf die familiäre Lage oder ein Wechsel des Dienstpostens kurz vor der Beförderung: Solche Entscheidungen sind angreifbar, wenn der Dienstherr sein Ermessen fehlerhaft ausübt oder seine Fürsorgepflicht übergeht. Ebenso oft geht es um Geld und Zeit, etwa um Besoldung, Zulagen, Trennungsgeld, Umzugskosten, Erholungsurlaub, Elternzeit oder die Genehmigung einer Nebentätigkeit.

Auch die dienstliche Beurteilung zählt dazu, denn sie steuert Auswahlverfahren und damit die gesamte Laufbahn. Ein Anwalt für Wehrrecht prüft Maßstab, Beteiligungsrechte und Begründung, legt Beschwerde ein und beantragt bei Bedarf vorläufigen Rechtsschutz, bevor ein Dienstposten anderweitig besetzt ist.

Wehrdienstbeschädigung: Anerkennung nach Unfall, Einsatz und PTBS

Wer im Dienst gesundheitlich zu Schaden kommt, hat Anspruch auf Entschädigung und Versorgung. Erfasst werden Unfälle bei der Dienstausübung, Schäden durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse und gesundheitliche Folgen einer Verwendung im Ausland. Bei psychischen Erkrankungen wie einer posttraumatischen Belastungsstörung zeigen sich Beschwerden häufig erst Jahre später, was den Nachweis erschwert.

Bei aktiven Soldaten läuft das Verfahren regelmäßig über das Wehrdienstbeschädigungsblatt des Truppenarztes. Nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr müssen Sie den Antrag selbst beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr stellen. Gestritten wird meist um zwei Punkte: den Zusammenhang zwischen Ereignis und Gesundheitsschaden sowie den festgestellten Grad der Schädigungsfolgen. Gegen den Bescheid steht der Rechtsweg offen; welches Gericht zuständig ist, richtet sich danach, ob Sie noch im Dienstverhältnis stehen.

Unabhängig davon besteht Anspruch auf freie Heilfürsorge, die unentgeltliche Teilhabe an der Versorgung (UTV). Sie greift bei jeder Dienstunfähigkeit durch Verletzung oder Krankheit, unabhängig davon, ob der Schaden im Einsatz, in einer Übung oder durch Einwirkung Dritter entstanden ist.

Wehrerfassung und Musterung: Post von der Bundeswehr

Die Wehrpflicht nach Artikel 12a Grundgesetz (GG) besteht weiterhin, sie ist lediglich ausgesetzt. Einberufungen zum Grundwehrdienst finden derzeit nicht statt, abgeschafft wurde die Wehrpflicht damit nicht. Der Wehrdienst bleibt vorerst freiwillig, verpflichtende Elemente gibt es dennoch. Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 sind seit 2026 verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen und darin eine Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung abzugeben. Ab dem 1. Juli 2027 folgt für sie die verpflichtende Musterung. Für Betroffene und deren Eltern stellen sich damit neue Fragen:

  • Auskunftspflicht: Unwahre, unvollständige oder verspätete Angaben können nach dem Wehrpflichtgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
  • Gesundheit und Selbsteinschätzung: Welche Angaben verlangt werden dürfen und wie sich Aussagen zur körperlichen Leistungsfähigkeit später auswirken.
  • Tauglichkeit: Das Musterungsergebnis beruht auf einer ärztlichen Einschätzung. Wo sie fehlerhaft ist oder gesundheitliche Befunde unberücksichtigt bleiben, lassen sich Rechtsmittel prüfen.

Kanzlei für Wehrrecht in Potsdam, Brandenburg und Berlin

Verfahren in der Bundeswehr verlangen Diskretion gegenüber Kameraden und Vorgesetzten. Als Anwalt für Soldatenrecht vertritt Torsten Schmidt aktive Soldaten, Reservisten und Angehörige, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in Potsdam. Dass er selbst Reservist ist, erleichtert die Einordnung dienstlicher Abläufe und den Umgang mit militärischem Schriftverkehr. Termine sind kurzfristig und auf Wunsch außerhalb der Dienstzeit möglich.

So arbeitet Ihr Anwalt für Wehrrecht:

  • Lagebild: Vorwürfe, Zuständigkeiten und laufende Fristen sortieren
  • Akteneinsicht: Ermittlungs- und Personalakte auswerten, bevor Sie sich zur Sache äußern
  • Strategie: Disziplinar-, Straf- und Verwaltungsverfahren aufeinander abstimmen
  • Vertretung: Schriftsätze, Anhörungen und Termine vor dem Truppendienstgericht

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Steht eine Anhörung an oder liegt bereits ein Bescheid im Fach? Dann entscheiden die nächsten Tage darüber, welche Möglichkeiten Ihnen bleiben. Schildern Sie kurz Ihre Situation und Sie erhalten von Torsten Schmidt, Ihrem Rechtsanwalt für Wehrrecht, eine belastbare Einschätzung samt Kostenrahmen. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder rufen Sie an unter +49 331 585 07 41.

„Keine Aussage ohne den Anwalt.“

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