Das Regulierungsverhalten der Versicherer

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles ist oftmals im doppelten Sinne gestraft. Zum einen hat er den Fahrzeugschaden und zum anderen versucht die gegnerische Haftpflichtversicherung die Regulierung auf ein Minimum zu begrenzen und kürzt rigoros die gutachterlich kalkulierten Reparaturkosten in unzulässiger Weise.
Grundlage bildet oftmals der sog „Prüfbericht“ der Versicherung – hierbei handelt es sich jedoch fast immer nur um allgemeine, floskelhafte Ausführungen zur günstigeren Reparaturprognose, was jedoch keinen konkreten Bezug zu dem Fahrzeug des Geschädigten bildet.
Gerichte tendieren inzwischen dahin, dass die bloße Vorlage eines „allgemeinen Prüfberichts“ nicht als ausreichende Grundlage für bestimmte Kürzungen herangezogen werden kann. Auch hierin zeigt sich wieder einmal, dass es ratsam ist, einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt mit der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche zu beauftragen, um den Versicherern nicht auf den Leim zu gehen und sämtliche, berechtigten Forderungen zu erhalten.
Um sich keinem unnötigen Kostenrisiko auszusetzen, wenn die Versicherer außergerichtlich weiterhin mauern und nur noch die Klage den gewünschten Erfolg bringt, ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung unerlässlich. Wir beraten Sie insoweit gern!
Kontaktieren Sie uns jederzeit 24/7 unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern!
Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.