Schlagfertig – auch Opfer haben das Recht auf einen Anwalt


Wer macht sich nicht gerne mal einen schönen Abend? Wir runden diesen besonderen Genuss oft mit Musik, dem einen oder anderen Glas Wein und einem Besuch in einer Bar ab. Doch was ist, wenn die bis dahin wunderbare Nacht durch einen betrunkenen „Verehrer“ gestört wird? Manchmal kommt es noch viel schlimmer und dem Unhold rutscht die Hand aus. Das Opfer sollte sich nicht schämen. Ihm steht ferner eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zu (§§ 823, 253 BGB). Damit dies in einer angemessenen Höhe und ggf. vor Gericht durchgesetzt wird, empfiehlt es sich, sofort einen Anwalt zu kontaktieren. So entschied sich eine Frau nach einem schweren Faustschlag durch einen Mann in ihr Gesicht und verfolgte ihre Rechte zuerst im Strafverfahren als Zeugin und danach zivilrechtlich als Klägerin mit Erfolg! Das Amtsgericht Mitte (9 C 257/10) entschied, dass ihr ein Schmerzensgeld von 3.000,00 Euro für eine Nasenbeinfraktur nebst Hämatomen zustand. Zudem wurde die Schadensersatzpflicht auch für zukünftige etwaige Folgeschäden festgestellt. Die Anwaltskosten sind dabei erstattungsfähig oder werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen


Kontaktieren Sie uns jederzeit 24/7 unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern! 

Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.


Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
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