Rechtsanwalt Torsten Schmidt

Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht

O´zapft is!


Ob beim Oktoberfest in München oder bei der Baumblüte in Werder werden die Massen wieder zum Genießen und Prassen eingeladen. Bereits in den übervollen Zügen droht Gefahr. An das „Glasverbot“ halten sich viele nicht. Manchmal fliegt eine Flasche im hohen Bogen über den Bahnsteig. Da kann oft auch ein „harmloses“ Wegwerfen vor die Füße eines anderen schnell Nährboden für sinnlosen Streit sein. Im Falle eines Volltreffers eskaliert dann die Situation leicht. Gefährliche Körperverletzung nennt es die Staatsanwaltschaft bei den sog. „Freiwürfen“. Beim späteren Verlesen der Anklage schmerzt dann der Kopf des Täters, vor allem wenn das Opfer bei der Gelegenheit gleich Schmerzensgeld als Nebenkläger mittels Adhäsion verlangt. Man braucht übrigens im Falles des Aufgreifens keinerlei Angaben, außer zur Person zu machen und auch keine Finger-zur-Nase-Tests oder gar akrobatische Ballettübungen zu absolvieren. Lediglich die Blutentnahme muss ggf. nach richterlicher Anordnung geduldet werden. Das folgt aus dem gesetzlich geschützten Grundsatz, dass sich niemand aktiv selbst belasten oder an seiner Überführung mitwirken muss. Bevor man einen Fragebogen der Polizei ausfüllt oder auf eine Anklage hin allein zum Gerichtstermin geht, sollte dringend rechtlicher Rat eingeholt werden. Nur mit einem Spezialisten und einer gut durchdachten Verteidigungsstrategie oder einem „legal deal“ ist oft mehr zu retten, als man(n) vielleicht denkt.


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