Wünsch´ Dir Was!


Stellen Sie sich mal vor, einer bestellt und keiner zahlt. Ist doch heute ganz normal, mag mancher denken. Nur wer nicht über den entsprechenden Geldbeutel verfügt, darf dem Konsumüberangebot nicht verfallen. Bestellungen von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, ohne das Vorhaben bezahlen zu wollen oder zu können, nennt man nun mal Betrug. Die Verlockungen des Handels oder der Druck der Familie und die Erwartungen der Kinder sind leider all zu groß. Riesige bunte Werbetafeln, berauschende Fernsehwerbung mit garantierter frühzeitiger Erlösung von den irdischen Qualen und täglich stapelweise Post von bequem aus der warmen Wohnung aus erreichbaren Versandhäusern, führen die Sündigen in Versuchung. Anruf genügt, kaufe jetzt und zahle später! Nur „wann“ und vor allem „was“ ist später? Ein spürbarer Lottogewinn oder eine plötzliche Erbschaft ohne verschuldetes Eigenheim? Diese Wünsche der meisten Erdenbürger werden leider nicht oft erhört. Was dann kommt sind Berge von Mahnungen und da hilft auch kein Umzug oder Abtauchen. Irgendwann muss man sich der Realität stellen und fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Die bietet Rechtsanwalt Torsten Schmidt & Koll. nicht nur im Strafrecht, sondern auch in allen anderen Rechtsfragen. 


Kontaktieren Sie uns jederzeit 24/7 unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern! 

Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.


Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
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