Rechtsanwalt Torsten Schmidt

Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt – wann es strafrechtlich wird

Unterlagen und Taschenrechner bei der Prüfung von Sozialversicherungsbeiträgen

Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge entstehen in Unternehmen oft nicht durch eine einzelne Entscheidung, sondern durch wirtschaftlichen Druck, organisatorische Fehler oder ungeklärte Zuständigkeiten. Vielen Verantwortlichen wird erst spät bewusst, dass daraus nicht nur Nachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Risiken entstehen können.

Gerade deshalb ist eine frühe Einordnung wichtig.

Wann Beiträge problematisch werden

Arbeitgebende sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu berechnen und fristgerecht abzuführen. Besonders sensibel sind die Arbeitnehmeranteile, da diese nicht frei zur Unternehmensfinanzierung verwendet werden dürfen.

Kritisch wird es häufig bei:

  • Liquiditätsengpässen
  • verspäteten Zahlungen
  • Fehlern in der Lohnbuchhaltung
  • Scheinselbstständigkeit oder falscher Einordnung von Beschäftigten
  • unübersichtlichen Unternehmensstrukturen

Typischer Irrtum im Unternehmensalltag

Viele gehen davon aus, verspätete Zahlungen ließen sich später problemlos korrigieren. Das ist nicht immer der Fall.

Sobald Beiträge über einen gewissen Zeitraum nicht oder nicht vollständig abgeführt wurden, können Krankenkassen, Sozialversicherungsträger oder Ermittlungsbehörden den Vorgang prüfen.

Wann ein Strafverfahren drohen kann

Ob tatsächlich strafrechtliche Konsequenzen entstehen, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem:

  • Höhe der offenen Beiträge
  • Dauer des Rückstands
  • Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  • interne Organisation
  • Verhalten nach Bekanntwerden des Problems

Solche Fälle bewegen sich häufig im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und sollten entsprechend sorgfältig bewertet werden.

Wer im Unternehmen betroffen sein kann

Nicht nur das Unternehmen selbst steht im Fokus. Häufig wird geprüft, welche verantwortlichen Personen Entscheidungen getroffen oder Pflichten verletzt haben.

Je nach Struktur betrifft das zum Beispiel:

  • Geschäftsführung
  • Vorstand
  • faktisch Verantwortliche
  • zuständige Leitungspersonen im Personal- oder Finanzbereich

Was jetzt sinnvoll ist

Eine erste Orientierung:

SituationSinnvoller nächster Schritt
Beiträge verspätet gezahltSachverhalt prüfen
Rückstände bestehenHöhe und Zeiträume klären
Schreiben von Behörden erhaltenFristen beachten
Verantwortlichkeit unklarrechtlich einordnen lassen

Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Sobald Rückstände bestehen oder bereits Behörden eingebunden sind, kann anwaltliche Unterstützung helfen, Risiken realistisch einzuschätzen und strukturiert zu reagieren.

Wer gezielt nach 266a StGB oder dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt sucht, meint häufig genau diese Situation.

Fazit

Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge sollten nicht als reines Buchhaltungsproblem unterschätzt werden. Je früher der Sachverhalt geprüft wird, desto größer ist meist der Handlungsspielraum.

Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Situation einzuordnen ist, kann eine erste rechtliche Einschätzung helfen.

Sie erreichen uns unter 0331 585 07 41.

Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
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