Torsten Schmidt, geboren 1971, absolvierte 1988 eine Ausbildung als Maschinen- und Anlagen-Monteur in Potsdam (B. m. A.) und machte parallel nebenbei seine Hochschulreife, die er 1991 erfolgreich abschloss. Durch die Öffnung der Mauer hatte er endlich die Möglichkeit sich dem Studium zu widmen, nachdem er bis 1992 bei der Bundeswehr war. Er begann 1993 Rechtswissenschaften an der Universität in Potsdam zu studieren und fing an die Vielfältigkeit des Berufs Rechtsanwalt zu lieben.
Bis zu seiner Zulassung als selbstständiger Rechtsanwalt erkundete er das Recht außerhalb Potsdams. Nach seinem 1. juristischen Staatsexamen 2000 ging er kurzzeitig in 2001 an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und absolvierte sogar in 2002 eine Referendarstation in den USA: New Jersey und New York City. Das 2. juristische Staatsexamen 2003 absolvierte Torsten Schmidt wieder in Potsdam und erhielt im selben Jahr die Zulassung als Rechtsanwalt sowie begab sich von Anfang an in die Selbstständigkeit.
Im Zweifel für den Angeklagten
Der gebürtige Potsdamer wollte sich nach der Zulassung weiter spezialisieren und bildete sich 2010 in einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht weiter und bekam darüber hinaus 2011 die Zulassung als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Heute überzeugt Torsten Schmidt nicht nur durch sein Fachwissen, sondern auch mit klaren Ansagen, direkter Sprache und Bodenständigkeit. Er hilft Privatpersonen, wie auch Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten und dem Ziel, dass jeder das bekommt, was ihm zusteht. „Ich gebe den Background, alles zu fordern, was Recht ist.”, so Torsten Schmidt Anwalt und dafür setzt er sich ein und verteidigt seine Mandanten, mit allen Mitteln, die es gibt.
Fachanwalt für Strafrecht seit 2023
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2011
Fachanwaltslehrgang für Strafrecht (Spezialist für Strafrecht) seit 2010
Zulassung als Rechtsanwalt seit 2003
Zweites juristisches Staatsexamen 2003
Erstes juristisches Staatsexamen 2000
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Im Zweifel für den Angeklagten
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