Der Alptraum eines jeden Autofahrers, wenn es kracht und nicht nur das Auto Schaden nahm. Wer Personenschaden erlitt oder verursachte, ist zur Auseinandersetzung mit Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Verkehrsunfall gezwungen. Dabei gibt es diverse wichtige Faktoren zu beachten.
Ein Verkehrsunfall kann teuer werden, wenn nicht nur Sach- sondern auch Personenschaden entsteht. Schadensersatz und Schmerzensgeld Verkehrsunfall kalkulieren sich in der Regel nach Ausmaß der Verletzungen – wobei häufig Haushaltsführungsschaden wie auch ein Erwerbsschaden aufgrund von Arbeitsausfall entsteht.
Die entstehenden Kosten bei Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen nach einem Verkehrsunfall lassen sich schwer verallgemeinern, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Dazu kommen oft auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung der anderen Partei. Je nach Schweregrad des Unfalls und Dauer der zusätzlichen Belastung aufgrund entstandener Verletzungen ist der Schadensersatz meist weitaus kostspieliger als das Schmerzensgeld. In jedem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung von erheblichem Vorteil!
Wer einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursachte oder auch erlitten hat, braucht unbedingt einen Anwalt, auch wenn eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Oft finden Versicherungen Schlupflöcher, um ihre Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und gerade in schweren Fällen wollen Sie kein Risiko eingehen.
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder müssen sich verteidigen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei Ihnen zurück.
Hier klären wir Ihre wichtigsten Fragen:
1. Schutz vor unnötigen Selbstbelastungen!
2. Vermeidung oder Reduzierung von Sanktionen!
Nein! Sie dürfen sich erst mit einem Anwalt beraten!
Nein! Ihr Anwalt kann alles für Sie übernehmen und es gibt keine gesetzliche Frist!
Das muss individuell nach Art und Umfang sowie Einkommen vereinbart werden.
In vielen Verkehrssachen gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
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