Speichelprobe: „Jo“ or „No“?!


Was tun, wenn aus heiterem Himmel eine Speichelprobe gegen Sie angeordnet wird? Kaum zu glauben, was im Brief der Polizei steht. Dort wird sich auf § 81 g StPO berufen und im Falle der Weigerung sogar die gewaltsame Blutentnahme angedroht. Viele knicken dann leicht ein und geben dem Staat die intime DNA preis. Das muss nicht sein, denn ein Spezialist für Strafrecht kann helfen! Die besagte Anordnung muss nämlich wegen des erheblichen Grundrechtseingriffs gegenüber dem Bürger (Art. 1 u. 2 GG) von der Justiz besonders begründet sein. Ein lapidarer Verdacht der zukünftigen Begehung erheblicher Straftaten reicht da noch lange nicht aus, selbst wenn zuvor eine Verurteilung derselben Person erfolgte.

So entschied die 2. große Strafkammer vom Landgericht Potsdam am 18.03.2019 (22 Qs 1/19) und hob eine rechtswidrige Anordnung nebst Beschluss des Amtsgerichts Potsdam gnadenlos auf. Also es lohnt sich fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor man sich dem Staat unnötig beugt.


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