Die Gedanken sind frei
Wohnraumüberwachung kann ja eine interessante und spannende Sache sein, wenn man nicht der Betroffene ist. So ist das Abhören von Mobilfunkverbindungen bei erheblichem Straftatverdacht bereits gängige Praxis und kann durch richterliche Beschlüsse mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Nur wo sind da die Grenzen? Die zeigte der BGH im Urteil vom 22.12.2011 – 2 StR 509/10 dem Staat auf. Wie schon die alte Freiheitshymne erklang: „Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten. Sie fliehen vorbei, wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen… Ich denke was ich will…“. Der Mensch definiert sich über die Macht der Unterscheidung zwischen Tat und Denken. Ein Fachmann kann überprüfen, ob Ihre Gedanken wirklich „frei“ waren, damit „SIE“ es möglichst bleiben. Die Rechtsanwaltskanzlei Torsten Schmidt ist auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert.
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