Dashcam? You Want It – You Need It!!!


Mittlerweile kennt fast jeder diese lustigen Aufnahmen aus dem Internet, wo zum Teil viele Autos übel ineinander krachen. Nur wer hat Schuld? Meist der Idiot, der ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr mit oder ohne Blinker die Spur wechselt oder aus einer Nebenstraße mit einem „Kick-Down“ auf die Vorfahrtsstraße schießt. Derjenige welcher, braucht in jedem Fall einen fachkundigen Strafverteidiger. Der andere am Kfz Geschädigte einen ebenso kompetenten Anwalt. Vor Gericht wird alles von der Gegenseite bestritten. Da hilft eine Dashcam, die das Verkehrsgeschehen durch die Frontscheibe des Autos in HD+ aufnimmt. Das OLG Stuttgart entschied am 4.5.2016 (4 Ss 543/15) erstmalig als deutsches Obergericht die Zulässigkeit dieser kleinen Dinger. Das Video war sogar im Bußgeldverfahren verwertbar, also muss es das erst recht im Zivilrecht zur Durchsetzung eines Schadensersatzes sein, sagen wir!


Kontaktieren Sie uns jederzeit 24/7 unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern! 

Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.


Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung