„O, du fröhliche…“


In großer Vorfreude auf das Weihnachtsfest bestellt der Kauffreudige etwas Schönes für sich oder seine Lieben. Im Internet geht das manchmal noch per Rechnung, während die meisten Online-Anbieter Vorkasse verlangen. Schlecht dem, der nichts geliefert bekommt, aber dafür eine Rechnung erhält. Was nun? Ein Anruf beim Absender klärt die Sache schnell. Nein, der Name ist identisch, Geburtsdatum und Adresse auch! Das gibt’s doch gar nicht. Doch, so kommt es leider häufig vor, dass sich Betrüger öffentlich zugängliche Daten legal besorgen und ohne zu bezahlen, ihr Unwesen treiben. Als Lieferanschrift wird dann meist etwas anderes angegeben und die Rechnung flattert zu den Ahnungslosen. Klarer Fall von Betrug (§ 263 StGB) und eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft müsste es klären. Die Strolche treten meist unter verschiedenen Alias-Namen und wechselnden c/o-Adressen auf. Wer hier Opfer oder Täter ist, weiß man da nicht sogleich. Nach „O, du fröhliche“ unter´m Weihnachtsbaum ist einem da eher nicht zumute. Auch falls Sie aus unerklärlichen Gründen unerwartet mal tatverdächtig sein sollten, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Torsten Schmidt und das Büro ist 24 Stunden täglich unter 0331 – 585 07 41 oder www.ra-torsten-schmidt.eu zu erreichen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Weihnachtszeit!


Kontaktieren Sie uns jederzeit 24/7 unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern! 

Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.


Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung