Geheimnisträger aufgepasst oder Verschwiegenheit geht uns alle an!

Wer als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger während und durch die Arbeit von diversen Geschäftsgeheimnissen des Vertragspartners bzw. Arbeitgebers erfährt, der hat zu schweigen! Das war doch schon immer klar sagen Sie, ja. Nur jetzt gibt es ein neues Gesetz, was Verstöße gegen diese Verschwiegenheit mit erheblichen Strafen sanktioniert. So ist am 18.04.2019 das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nach § 23 dieses Gesetzes drohen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, wer unberechtigt Geschäftskontakte, Vertriebswege, vertrauliche Daten (Kunden, Mandanten etc.) für sich selbst oder einen anderen verwertet und den ursprünglichen „Inhaber“ dieser Geheimnisse damit schädigt oder beeinträchtigt. Also seien Sie nicht nur in laufenden Geschäftsbeziehungen auf der Hut, sondern erst recht nach deren Beendigung, sonst benötigen Sie einen kostenintensiven Strafrechtsspezialisten!