Nebenklage & Adhäsion – klarer Vorteil für die Opfer

Seit der Existenz des Menschen herrscht leider aus verschiedenen Gründen Gewalt, mal gerechtfertigt und oft auch nicht. Die Opfer sind nicht selten Frauen oder Mädchen, da sie aufgrund ihrer Anatomie meist physisch unterlegen sind. Wenn gegen den Täter Ermittlungen laufen oder bereits Anklage erhoben ist, so bietet eine Nebenklage bzw. ein Adhäsionsverfahren gute Chancen, die Interessen des Opfers effektiv zu wahren. Zum einen kann man gegen einen Freispruch noch in Berufung gehen und in dem Strafverfahren gegen den Täter zugleich angemessenes Schmerzensgeld fordern. Zum anderen muss das Opfer ggf. „nur“ einmal vor Gericht und Publikum die zum Teil schlimmen bzw. unangenehmen Erlebnisse erzählen. In besonderen Fällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein. Ferner kann ggf. Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 12.2.2013 – 4 Ws 18/13). Der Täter haftet grundsätzlich für mögliche Kosten (vgl. BerlVerfGH NJW 2014, 3358). Also haben Sie keine Scheu, sich notfalls zur absoluten Verschwiegenheit verpflichteten Fachleuten des Rechts auch nach schweren Schicksalsschlägen jederzeit sicher anzuvertrauen.