Darf ein Anwalt krank werden?


„Natürlich nicht!“ würden viele Richter und Richterinnen sagen, damit ihre schönen Verfahren nicht gestört werden… Ein kranker Anwalt ist kein Anwalt. Das ist die bittere Erkenntnis zusammengetragener Erfahrungen unter Kollegen, leider auch vor dem gelobten Amtsgericht Potsdam, insbesondere bei den Strafabteilungen. Diese versuchen gegen die Interessen der rechtssuchenden Bürger um jeden Preis ihr Verfahren durchzuziehen, anstatt einmal einen Termin zu verlegen. Der Mandant ist hierbei natürlich der „Gelackmeierte“. Meist hat er sich aus gutem Grund einen ganz bestimmten Rechtsanwalt seines Vertrauens gewählt, der ihn begleiten und verteidigen soll. Auch als beigeordneter Pflichtverteidiger kann bereits seit längerer Zeit ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten bestehen, und sei es über die Haftanstalt. Der vom Staat wegen einer Straftat beschuldigte Bürger hat nach Artikel 6 EMRK („fair trial“ Prinzip) das absolut geschützte Recht, sich jederzeit einen frei gewählten Rechtsanwalt zu Hilfe zu nehmen, ob es einem Amtsgericht nun gefällt oder nicht. Dieses Recht gilt übrigens während des gesamten Verfahrens, weshalb man keinen „Austausch“ der Verteidigung hinnehmen muss, falls der Anwalt mal kurzfristig krank werden sollte. Das wäre ein klarer Konventionsverstoß durch sture Gerichte, den es ggf. anzugreifen gilt. Also werte Rechtssuchende, lassen Sie sich nicht von der Justiz verschrecken. Vertrauen Sie weiterhin den von Ihnen frei gewählten Anwältinnen und Anwälten, die für Ihr Recht kämpfen! 


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