Silvesterknallerei kann teuer werden!


Jedermann freut sich irgendwie auf die Jahreswende, wobei viele dieses Ereignis gern mit „großem Knall“ begehen wollen. Doch Vorsicht ist nicht nur im Hinblick auf die eigene Sicherheit angesagt. Bei einem leichtfertigen Umgang oder sogar bei dem gezielten Abfeuern von Raketen oder Knallkörpern auf Personen drohen erhebliche Strafen wegen gefährlicher Körperverletzung. Wird niemand verletzt, haben alle noch einmal Glück gehabt. Allerdings ist bereits der Versuch strafbar und kann zur Anzeige kommen. Vor allem beim Verwenden von nicht zugelassenem Sylvesterfeuerwerk und in Menschenmengen ist die Gefahr besonders groß. Wer dabei jemanden verletzt muss mit einer erhöhten Strafe rechnen. Außerdem macht man sich gegenüber den Geschädigten schadensersatzpflichtig. Jedenfalls soll niemand auf die Tradition zur Vertreibung „böser Geister“ am 31.12. verzichten müssen. Wenn doch einmal etwas passiert, dann bedienen Sie sich ruhig anwaltlicher Hilfe, denn zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit besteht ein großer Unterschied, was sich erheblich auf die zu erwartende Bestrafung sowie auf die Eintrittspflicht einer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung auswirkt. Beantworten Sie deshalb den Anhörungsbogen der Polizei nicht, egal ob als Beschuldigter oder Opfer, ohne vorher Ihren Strafrechtsanwalt konsultiert zu haben. Denn dann gehen Sie wieder auf „Nummer Sicher“, da sich eine fachkundige Beratung in jedem Fall lohnt.


Kontaktieren Sie uns jederzeit 24/7 unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern! 

Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.


Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
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