Diebstahl nach Wohnungseinbruch
Davor fürchtet sich jeder Mensch: Er findet seine Wohnung aufgebrochen vor. Glück im Unglück hat man, wenn die Einbrecher bereits weg sind. Bitte rufen Sie sofort die Polizei an. Dann den Schadenfall gleich telefonisch der Hausratversicherung mitteilen. Eine dieser Versicherungen lehnte in der Vergangenheit jedenfalls die Leistungen völlig ab, weil die Mieter entgegen der Obliegenheit in § 21 Nr. 1c VHB der zuständigen Polizeidienststelle nicht unverzüglich ein detailliertes Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen eingereicht hätten. Im Rechtsstreit hat sich die Versicherung ferner auf Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung berufen. Außerdem hat sie geltend gemacht, sie sei wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles nach § 9 Nr. 1a VHB nicht zur Leistung verpflichtet, weil die Wohnungstür nur ins Schloss gezogen und nicht verschlossen gewesen sei. Das kann natürlich nicht sein, dass ein gut versicherter Mieter unverschuldet auf seinen meist erheblichen Schäden sitzen bleibt. Dies meinten auch die Richter des vierten Zivilsenats des obersten deutschen Gerichts am 17.09.2008 – IV ZR 317/05. Der Polizeidienststelle ist nur ein einfaches Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. Zudem ist der Versicherung das Berufen auf Leistungsfreiheit nach Treu und Glauben verwehrt (§ 242 BGB). Unter den hier gegebenen Umständen hätte sie die Mieter auf die Obliegenheit, der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste einzureichen, und die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheit hinweisen müssen. Dennoch: Sie sollten wenige Tage nach einem Einbruch eine möglichst detaillierte Liste der gestohlenen Sachen mit Wertangaben nicht nur Ihrer Versicherung, sondern auch unbedingt der Polizei zukommen lassen. In jedem Fall sollten Sie nach einem solchen Vorfall unbedingt Ihren Anwalt konsultieren, damit Sie alles in dessen Büro in Ruhe besprechen können und so leichtfertige Fehler vermeiden. Im Falle der unberechtigten Weigerung der Versicherung steht Ihnen sogleich mit anwaltlicher Hilfe der Rechtsweg offen.
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