Schlagfertig – auch Opfer brauchen einen Anwalt


Man about to beat his wife stop violence against Women, international women’s day

Wer macht sich nicht gerne mal einen schönen Abend mit Freunden? Wir runden diesen besonderen Genuss oft mit guter Musik, dem einen oder anderen Glas Wein und einem Besuch in einer Bar ab. Junge Menschen mögen es teils etwas lauter und belebter. Eine Diskothek ist genau das Richtige. Doch was ist, wenn die bis dahin wunderbare Nacht durch einen Trunkenbold gestört wird? Vielleicht kommt es noch schlimmer und eine Handgreiflichkeit mit dem Ergebnis eines blauen Auges entsteht. Dies sind Situationen, wie sie leider jedes Wochenende vor und in den Diskotheken Deutschlands vorkommen. Die Folgen sind meist für alle Beteiligten unangenehm. Das Opfer sollte sich seiner nicht schämen. Ihm steht eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zu, vorausgesetzt natürlich, dass es nichts dazu beigetragen hat. Damit dies in einer angemessenen Höhe und eventuell vor Gericht durchgesetzt wird, empfiehlt es sich sofort einen Anwalt des Vertrauens zu suchen. So entschied sich eine Frau nach einem schweren Faustschlag durch einen Mann in ihr Gesicht und verfolgte ihre Rechte mit einem Fachmann zuerst im Strafverfahren als Zeugin und dann zivilrechtlich als Klägerin. Danach richtete erst kürzlich das Amtsgericht Mitte (Berlin) über den Täter in dem Fall (9 C 257/10), dass ihr ein Schmerzensgeld von 3.000,00 Euro für Ihr zertrümmertes Nasenbein etc. zusprach. Zudem ließ man durch einen speziellen prozessualen Antrag die Schadensersatzpflicht auch für Folgeschäden feststellen. Ja, das geht! Auch die Kosten des „Opferanwalts“ sind dabei voll erstattungsfähig, wenn man rechtzeitig rechtliche Schritte veranlasst. Das Opfer einer „Handgreiflichkeit“ sollte sich immer einen Anwalt zur Wahrung der Rechte wählen, damit der oder die Übeltäter richtig verurteilt werden.


Kontaktieren Sie uns jederzeit unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern! 

Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.


Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
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