„Ich will fahr’n, ich will fahr’n!“


Wie im 80er-Jahre-Song von Markus vorhergesagt, mit dem Auto und Benzin für 3 Mark 10, wer lässt denn da heute bei diesen Preisen gern sein geliebtes Radel irgendwo steh’n? Zwar ist die Kriminalität seit der Installation von legalen Videokameras an öffentlichen Plätzen deutlich zurückgegangen. Allerdings hat so mancher nichts zu verlieren und klaut trotzdem, was das Zeug hält. Regelmäßige und warme Mahlzeiten sowie eine trockene Bude zur kalten Jahreszeit haben schließlich noch keinem geschadet. Und so kann es gehen: Ein Mann macht sich zunächst völlig ruhig an einem fremden Fahrrad bei Tageslicht zu schaffen, indem er mit dem eigens dafür mitgebrachten Bolzenschneider das teure Stahlbügelschloss zwischen Rahmen und Gitter sauber und leise zerlegt. Das klappt zunächst, bis er auf frischer Tat von einem aufmerksamen Bürger erwischt und zur Rede gestellt wird. Bis hier war die „Rechnung“ für die Untat noch gerade so bezahlbar. Über den dreisten verräterischen Bürger äußerst verärgert und körperlich völlig unterlegen, prügelt der nach freiheitlicher Mobilität strebende Täter plötzlich wild auf den anderen Mann ein, um endlich „mit seinem neuen Rad“ losfahren zu können. Das ist dann gar nicht mehr so banal, weil dies sodann zum Verbrechen als räuberischer Diebstahl mit mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe übel zu Buche schlägt. Mit einem bisschen Glück oder besser, mit einer guten Strafverteidigung kann man diese zur Bewährung ausgesetzt bekommen. Lotto sollten Sie woanders spielen, aber nicht beim Strafgericht und deswegen immer bereits vor der ersten Aussage einen Anwalt befragen! Rechtsanwalt Torsten Schmidt ist spezialisiert und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht.


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Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
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