Dashcam? YES WE CAN!

Mittlerweile kennt fast jeder diese lustigen Aufnahmen aus dem Internet, wo zum Teil viele Autos übel ineinander krachen. Nur wer hat Schuld? Meist der Idiot, der ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr mit oder ohne Blinker die Spur wechselt oder aus einer Nebenstraße mit einem „Kick-Down“ auf die Vorfahrtsstraße schießt. Der am Kfz Geschädigte benötigt einen kompetenten Anwalt. Vor Gericht wird alles von der Gegenseite bestritten. Da hilft eine Dashcam, die das Verkehrsgeschehen durch die Frontscheibe des Autos in HD+ aufnimmt. Wie erwartet hatte u. a. der BGH am 15.05.2018 (VI ZR 233/17) als höchste Instanz die Verwertbarkeit unter Berücksichtigung des Datenschutzes (!) und mit engen rechtlichen Voraussetzungen bejaht.
Das Video darf nur den vorausfahrenden Verkehr im Betrieb des Kfz aufzeichnen und muss regelmäßig gelöscht werden. Nach einem Unfall zieht man den Chip heraus und gewonnen ist der Schadensersatzprozess, egal ob einer lügt. Hurra!!!
Kontaktieren Sie uns jederzeit 24/7 unter der Telefonnummer +49 331 5850741 – wir beraten Sie gern!
Sie haben einen ähnlichen Fall? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung bei Torsten Schmidt.