Der sprechende Hund


Es ist kaum zu glauben, aber in einer amtlichen Ermittlungsakte der Polizei gab´s das wirklich! So erhielt die Mandantschaft einmal einen Anhörungsbogen von der örtlichen Polizei und kam damit zu uns. Es wurde ihr vorgeworfen, einen anderen über dessen Hund beleidigt zu haben. Ja, Sie haben richtig gehört, der Hund hatte offenbar gepetzt.

Ein unglaublicher Vorfall, aber die Polizeibeamten seinerzeit im ländlichen Norden des Landes haben da echt angefangen zu ermitteln. Also eine Beleidigungshandlung ist bis dato nur gegenüber Menschen möglich. Derzeit nicht erwiesen ist wohl, dass Tiere eher nicht in der Lage sind, ehrenanrüchige Worte dem Herrchen mitteilen zu können. Dafür wäre eine dem Menschen verständliche Sprache erforderlich. Ein komisches „Wuff“ oder „Wau, Wau“ reichen da sicher nicht für die Annahme einer Straftat. Das Verfahren wurde letztlich konsequent eingestellt und die Sache der Fahrerlaubnisbehörde wegen Überprüfung der Fahreignung des offensichtlich geistig verwirrten Anzeigenerstatters übergeben. Mit der Polizei beschäftigte sich die Dienstaufsicht…


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