Die eigenen vier Wände sind heilig!

Niemand möchte ungebetenen Besuch in seiner Wohnung empfangen, egal was er ausgefressen hat. So wie die Gedanken frei sind, ist die Wohnung generell unverletzlich. Will der Staat in das Heiligtum der Bürger eingreifen, bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Dieser muss aber die Verdachtsmomente hinreichend genau schildern und die zu sichernden Beweismittel benennen. Ein anonymer Anruf eines vermeintlichen Zeugen und die pauschale Behauptung, man werde schon kriminelle Energie in der Wohnung entdecken, genügt indes keinesfalls. So hatte die Staatsanwaltschaft Bautzen aufgrund des bloßen Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Dateien auf einem Laptop eine Wohnung quasi gestürmt. Das Amtsgericht handelte rechtsfehlerhaft, was erst die nächste Instanz nach der Beschwerde des Verteidigers korrigierte (LG Görlitz, Beschl. v. 13.01.2016, 11 e Qs 289/14). Im Durchsuchungsbeschluss fehlten konkrete Angaben des aufzufindenden Materials.
Generell reiche jedoch ein Anruf aus, um Ärger zu bekommen. Deshalb lassen Sie ggf. Ihre Rechte rechtzeitig bei staatlichen Zugriffen von einem Fachmann überprüfen. Wie gesagt, Anruf genügt!
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