Riskante Späße in der Warteschlange


Gerade jetzt in der Urlaubszeit – wer kennt es nicht – ziehen sich die Sicherheitskontrollen an Flughäfen besonders lange hin. Da reißt dem einen oder anderen schon mal der Geduldsfaden und man will sich durch eine leichtfertige witzige Äußerung wieder in Urlaubsstimmung bringen: „Was piept denn hier so oft? Hat wohl jemand eine Bo… in der Tasche?!“. Haha, selten so gelacht, denken sich die Sicherheitsbeamten und verriegeln sogleich den Schalter. Koffer wieder ausladen, Flugverbot und lange Vernehmungen der Bundespolizei sind die Folge, zunächst. Nachdem man dann mit erheblicher Verzögerung für sich und seine Familie neue Flugtickets bei einer anderen Airline käuflich erwerben musste, flattert zu Hause bald nach dem Urlaub Post von der Polizei und der Staatsanwaltschaft ins Haus. Bitte nicht reagieren, außer den Anwalt anzurufen. Aussageverweigerung ist das Zauberwort. Jedenfalls wird der Verteidiger eine Strategie gegen die Vorwürfe nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ und § 126 Strafgesetzbuch (StGB) wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung bzw. Vortäuschen von Straftaten“ auszuarbeiten haben.


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