
Anscheinsbeweis des Auffahrenden
Jeder Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht – „man muss also jederzeit bremsbereit sein“! Aber wer kann das schon von sich behaupten?





