
Keine Strafe ohne Schuld
Das Strafrecht beruht auf dem Schuldgrundsatz, weswegen nur derjenige durch den Staat bestraft werden darf, bei dem die Schuld ohne Zweifel festgestellt wurde.

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Und wenn etwas unklar ist: Better call Schmidt!

Das Strafrecht beruht auf dem Schuldgrundsatz, weswegen nur derjenige durch den Staat bestraft werden darf, bei dem die Schuld ohne Zweifel festgestellt wurde.

Ob beim Oktoberfest in München oder bei der Baumblüte in Werder werden die Massen wieder zum Genießen und Prassen eingeladen.

Da kommt ein ausländischer Mandant in die Kanzlei mit einer Vorladung zur Polizei.

„Natürlich nicht!“ würden viele Richter und Richterinnen sagen, damit ihre schönen Verfahren nicht gestört werden…

Ereignet sich in einem lichtzeichengeregelten Kreuzungsbereich ein Verkehrsunfall und behauptet irgendeiner…

Seit der Existenz des Menschen herrscht leider aus verschiedenen Gründen Gewalt…