„In dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten

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Ob bei Problemen im Verkehrsstrafrecht, Strafrecht oder bei Ordnungswidrigkeiten, Rechtsanwalt Torsten Schmidt aus Potsdam, weiß, welche Tücken sich in einem Rechtsstreitfall ergeben können. Daher setzt er sich mit all seinem Wissen für seine Mandanten ein und sorgt dafür, dass jeder zu seinem Recht kommt. Der Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt und verteidigt mit allen Mitteln, die es gibt und weiß, worauf es ankommt.

Zögern Sie nicht, mich im Falle eines Rechtsstreits oder davor zu kontaktieren. Ich stehe für Ihr Recht ein.

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Vielfältige Expertise und Beratung seit 2003. Rechtsanwalt Potsdam Torsten Schmidt vertritt Unternehmen wie auch Privatpersonen, ganz getreu dem Motto „In dubio pro reo“.

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Jeder Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht – „man muss also jederzeit bremsbereit sein“! Aber wer kann das schon von sich behaupten?

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Speichelprobe: „Jo“ or „No“?!

5. Februar 2021

Was tun, wenn aus heiterem Himmel eine Speichelprobe gegen Sie angeordnet wird?

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Auffahrunfall durch Abbremsen für Kleintiere

22. Januar 2021

Ein Autofahrer bremste alsbald nach dem Anfahren an einer Ampel deutlich ab. Grund hierfür soll eine auf der Straße befindliche Taube gewesen sein. Das zuständige Gericht stellte fest: Kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO.

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