Rechtsanwalt für Untreue: Strafverteidigung nach § 266 StGB
Der Vorwurf der Untreue trifft Menschen, die Verantwortung für fremdes Vermögen tragen: Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Vermögensverwalter oder Vereinsvorstände, ebenso Rechtsanwälte und Inkassounternehmen, die Fremdgelder verwalten. Eine Vorladung der Polizei, eine Durchsuchung oder eine Anzeige stellt plötzlich Existenz und Reputation infrage. In dieser Situation zählt vor allem eines: ein spezialisierter Strafverteidiger, der frühzeitig und diskret die Verteidigung übernimmt. Als Rechtsanwalt für Untreue verteidigt Torsten Schmidt Beschuldigte in Ermittlungs- und Strafverfahren – in Potsdam, Brandenburg und Berlin.
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Untreue nach § 266 StGB: Das wird Ihnen vorgeworfen
Die Untreue ist ein Vermögensdelikt und zählt zu den komplexesten Tatbeständen des Strafgesetzbuchs. Strafbar macht sich, wer eine ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dem betreuten Vermögen dadurch einen Vermögensnachteil zufügt. Das Gesetz kennt zwei Varianten: den Missbrauchstatbestand, bei dem eine eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen überschritten wird, und den Treubruchtatbestand, der die Verletzung der Pflicht zur Wahrung fremder Vermögensinteressen erfasst.
Gerade weil der Tatbestand so weit gefasst ist, erheben Staatsanwaltschaften den Vorwurf der Untreue schnell, etwa gegen einen Geschäftsführer, der unternehmerische Risiken eingegangen ist, oder gegen leitende Angestellte nach internen Streitigkeiten. Ob tatsächlich eine strafbare Pflichtverletzung vorliegt, ist in vielen Fällen zweifelhaft. Hier setzt die Arbeit eines erfahrenen Strafverteidigers an.
Welche Strafe droht bei Untreue?
Die einfache Untreue wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen, etwa bei einem Vermögensverlust großen Ausmaßes, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Eine Aussetzung zur Bewährung ist in schweren Fällen fraglich. Hinzu kommen berufliche Konsequenzen: Wer als Veruntreuung wahrgenommene Vorgänge nicht frühzeitig entkräftet, riskiert Organstellung, Zulassungen und den eigenen Ruf. Auch die Verjährung spielt in der Praxis eine Rolle und gehört zu den ersten Punkten, die Ihr Verteidiger prüft.
Einziehung und Vermögensarrest: Zugriff auf das Vermögen
Neben Geld- und Freiheitsstrafe drohen Maßnahmen, die direkt am Vermögen ansetzen. Über die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB nimmt der Staat ab, was aus der Tat erlangt wurde, notfalls als Wertersatz in Geld. Damit dieser Zugriff am Ende gelingt, sichern die Behörden Konten, Immobilien oder Fahrzeuge bereits im Ermittlungsverfahren durch einen Vermögensarrest nach §§ 111e ff. StPO. Viele Beschuldigte erfahren davon erst, wenn das Konto gesperrt ist. Auch gegen diese Maßnahmen ist Verteidigung möglich: Höhe des Erlangten, Verhältnismäßigkeit und Härtefälle lassen sich angreifen, je früher, desto wirksamer.
Vorladung, Durchsuchung, Anzeige: So verhalten Sie sich richtig
Die meisten Beschuldigten erfahren durch eine polizeiliche Vorladung oder eine Durchsuchung vom Ermittlungsverfahren. In dieser Situation gilt:
- Machen Sie keine Angaben zur Sache, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft.
- Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Es darf nicht gegen Sie verwendet werden.
- Unterschreiben Sie nichts und geben Sie keine Unterlagen freiwillig heraus.
- Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Untreue.
Jede vorschnelle Äußerung kann die Verteidigung später erheblich erschweren. Ihr Verteidiger beantragt Akteneinsicht und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden.
Frühzeitige Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger
Die Untreue gilt als Königsdisziplin der Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht. Erfolgversprechende Ansätze gibt es viele: das fehlende Merkmal der Vermögensbetreuungspflicht, ein wirksames Einverständnis des Vermögensinhabers, das den Tatbestand ausschließt, ein nicht nachweisbarer Vermögensnachteil oder fehlender Vorsatz. Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht entwickelt Torsten Schmidt eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre Position und die wirtschaftlichen Zusammenhänge Ihres Falls zugeschnitten ist.
Ziel Ihres Rechtsanwalts für Untreue ist es, das Strafverfahren möglichst früh zu beenden, idealerweise durch eine Einstellung noch im Ermittlungsverfahren, bevor es zu Anklage und öffentlicher Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Wo das nicht gelingt, vertritt Sie ein erfahrener Anwalt für Strafrecht konsequent in allen Instanzen.
Diskret und erreichbar in Potsdam, Brandenburg und Berlin
Verfahren wegen Untreue verlangen absolute Diskretion gegenüber Geschäftspartnern, Arbeitgebern und der Öffentlichkeit. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Torsten Schmidt steht Mandanten in Potsdam, Brandenburg und Berlin kurzfristig zur Verfügung. Auch Angehörige und Kollegen, die für Betroffene einen Untreue-Rechtsanwalt suchen, erhalten eine erste Einschätzung. Unternehmen, die als Geschädigte eine Anzeige prüfen, berät Ihr Anwalt in Potsdam ebenfalls zu Erfolgsaussichten und Vorgehen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Warten Sie nicht ab, bis die Staatsanwaltschaft Fakten schafft. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Spielräume. Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches Erstgespräch mit Torsten Schmidt, Ihrem Rechtsanwalt für Untreue nach § 266 StGB.
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