Ein bisschen Spaß kann teuer sein


Gerade in der Urlaubszeit – und bei zunehmender „Terrorgefahr“ – ziehen sich die Sicherheitskontrollen an Flughäfen besonders lange hin. Da reißt dem einen oder anderen schon mal der Geduldsfaden und man will sich durch eine leichtfertige witzige Äußerung wieder in Urlaubsstimmung bringen: „Was piept denn da so oft? Hier hat wohl jemand eine Bo… in der Tasche, oder?!“. Haha, selten so gelacht, denken sich die Sicherheitsbeamten und verriegeln sogleich den Schalter. Koffer wieder ausladen, Flugverbot und lange Vernehmungen durch die Bundespolizei sind die Folge, zunächst. Nachdem man dann mit erheblicher Verzögerung für sich und seine Familie neue teure Flugtickets bei einer anderen Airline käuflich erwerben musste, flattert zu Hause nach dem Urlaub Post von der Polizei und der Staatsanwaltschaft ins Haus. Bitte darauf nicht reagieren, sondern lieber gleich den Anwalt anrufen. Aussageverweigerung ist das Zauberwort. Jedenfalls wird der Verteidiger eine Strategie gegen die Vorwürfe nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ und § 126 Strafgesetzbuch (StGB) wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung bzw. Vortäuschen von Straftaten“ auszuarbeiten haben.


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Anmerkung: Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung
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