
Die eigenen vier Wände sind heilig!
Niemand möchte ungebetenen Besuch in seiner Wohnung empfangen, egal was er ausgefressen hat. So wie die Gedanken frei sind, ist die Wohnung generell unverletzlich.
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Und wenn etwas unklar ist: Better call Schmidt!
Niemand möchte ungebetenen Besuch in seiner Wohnung empfangen, egal was er ausgefressen hat. So wie die Gedanken frei sind, ist die Wohnung generell unverletzlich.
Oft wird bei Straftaten unter Alkohol oder mit Drogen einfach willkürlich aufgrund langjähriger Praxis eine Blutentnahme durch die Polizei angeordnet. Das darf aber wegen des sog. „Richtervorbehaltes“ im Strafrecht (§ 81 a. Abs. 2 StPO) nicht ohne Weiteres geschehen.
Jeder hat bestimmt einmal am Ende eines Vertrages die „Salvatorische Klausel“ und die „Schriftformklausel“ überlesen. Kaum jemand macht sich darüber irgendwelche Gedanken.
Manchmal flattert ein Anhörungsbogen der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft ins Haus. Bloß nicht reagieren, außer beim Anwalt melden!
Oftmals wird es mit dem Alibi recht dünn und der Angeklagte kommt ins Schwitzen, wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft ihm nicht glauben. Wieso auch?
So erhielt die Mandantschaft einmal einen Anhörungsbogen von der örtlichen Polizei und kam damit zu uns. Es wurde ihr vorgeworfen, einen anderen über dessen Hund beleidigt zu haben.
Im Zweifel für den Angeklagten
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