
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer
Das am 3. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat einen Staats-haftungsrechtlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung wegen überlanger Dauer eines gerichtlichen Verfahrens


