
Auffahrunfall durch Abbremsen für Kleintiere
Ein Autofahrer bremste alsbald nach dem Anfahren an einer Ampel deutlich ab. Grund hierfür soll eine auf der Straße befindliche Taube gewesen sein. Das zuständige Gericht stellte fest: Kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO.