
Bei uns sind Sie sicher! Wissenswertes über das Mandatsgeheimnis
Es kommt leider zu oft vor, dass zum Beispiel jemand vom Strafgericht in der Kanzlei anruft und nach der Adresse des Angeklagten fragt. Diese Auskunft braucht der Anwalt nicht geben, sondern er darf dies gar nicht! Anderenfalls macht er sich nach § 203 StGB strafbar.