
Gefährliche Downloads im Internet
„Wollen Sie diese Datei wirklich herunterladen?“, klingt es aus dem Rechner. Dann ist oberste Vorsicht angeraten, denn dahinter können sich gefährliche und unüberschaubare Inhalte verbergen.
Ob bei Problemen im Verkehrsstrafrecht, Strafrecht oder bei Ordnungswidrigkeiten, Rechtsanwalt Torsten Schmidt aus Potsdam, weiß, welche Tücken sich in einem Rechtsstreitfall ergeben können. Daher setzt er sich mit all seinem Wissen für seine Mandanten ein und sorgt dafür, dass jeder zu seinem Recht kommt. Der Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt und verteidigt mit allen Mitteln, die es gibt und weiß, worauf es ankommt.
Zögern Sie nicht, mich im Falle eines Rechtsstreits oder davor zu kontaktieren. Ich stehe für Ihr Recht ein.
Vielfältige Expertise und Beratung seit 2003. Rechtsanwalt Potsdam Torsten Schmidt vertritt Unternehmen wie auch Privatpersonen, ganz getreu dem Motto „In dubio pro reo“.
Der Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht überzeugt nicht nur durch sein Fachwissen, sondern auch mit klaren Ansagen, direkter Sprache und Bodenständigkeit.
Kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten. Durch die langjährigen Erfahrungen kennt Torsten Schmidt jede Facette des Straf- und Verkehrsrecht.
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder möchten sich verteidigen oder zunächst nur beraten lassen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei Ihnen.
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
Sie brauchen Hilfe im Verkehrsrecht oder Strafrecht? Die Kanzlei aus Potsdam steht gerne mit Rat und Tat zur Seite.
„Wollen Sie diese Datei wirklich herunterladen?“, klingt es aus dem Rechner. Dann ist oberste Vorsicht angeraten, denn dahinter können sich gefährliche und unüberschaubare Inhalte verbergen.
In großer Vorfreude auf das Weihnachtsfest bestellt der Kauffreudige etwas Schönes für sich oder seine Lieben. Im Internet geht das manchmal noch per Rechnung, während die meisten Online-Anbieter Vorkasse verlangen.
Das am 3. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat einen Staats-haftungsrechtlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung wegen überlanger Dauer eines gerichtlichen Verfahrens
Im Zweifel für den Angeklagten
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