
Die Gedanken sind frei
Wohnraumüberwachung kann ja eine interessante und spannende Sache sein, wenn man nicht der Betroffene ist. So ist das Abhören von Mobilfunkverbindungen bei erheblichem Straftatverdacht bereits gängige Praxis und kann durch richterliche Beschlüsse mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Nur wo sind da die Grenzen?


