
Wer die Wahl hat, hat die Qual
Dieses Problem ist im Volksmund bestens bekannt und jeder hat sich schon mal in solch einer Situation befunden. Ob bei der Landtags- oder Bundestagswahl bzw. am Supermarktregal.

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Und wenn etwas unklar ist: Better call Schmidt!

Dieses Problem ist im Volksmund bestens bekannt und jeder hat sich schon mal in solch einer Situation befunden. Ob bei der Landtags- oder Bundestagswahl bzw. am Supermarktregal.

Wohnraumüberwachung kann ja eine interessante und spannende Sache sein, wenn man nicht der Betroffene ist. So ist das Abhören von Mobilfunkverbindungen bei erheblichem Straftatverdacht bereits gängige Praxis und kann durch richterliche Beschlüsse mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Nur wo sind da die Grenzen?

Wo Friedrich der Große einst die gute Kartoffel aus Lateinamerika auch in Preußen für sein Volk kultivierte, sorgt sie heute auf dem Lande für großen Streit. Da will man genmanipulierte Kartoffeln offenbar für die kürzlich explosionsartig angestiegene Landbevölkerung anbauen.

Der u.a. als Strafverteidiger tätige Verfasser dieses Artikels möchte aus aktuellem Anlass einmal dem Rechtsuchenden schildern, wie sich der Rechtsanwalt in Straf- und Bußgeldverfahren für den Mandanten rechtlich legitimiert. Oftmals wird der Verteidiger grundlos von Behörden postalisch bedrängt, eine Vollmacht für die Akten zu übersenden.

Gerade in der Urlaubszeit – und bei zunehmender „Terrorgefahr“ – ziehen sich die Sicherheitskontrollen an Flughäfen besonders lange hin. Da reißt dem einen oder anderen schon mal der Geduldsfaden und man will sich durch eine leichtfertige witzige Äußerung wieder in Urlaubsstimmung bringen: „Was piept denn da so oft? Hier hat wohl jemand eine Bo… in der Tasche, oder?!“.

Es kommt leider zu oft vor, dass zum Beispiel jemand vom Strafgericht in der Kanzlei anruft und nach der Adresse des Angeklagten fragt. Diese Auskunft braucht der Anwalt nicht geben, sondern er darf dies gar nicht! Anderenfalls macht er sich nach § 203 StGB strafbar.