
Die Verantwortung des Geschäftsführers einer GmbH
Wer eine GmbH gründen oder deren Geschäftsführung übernehmen möchte, sollte nicht auf die gesellschaftsrechtliche Verfassung eines auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrages verzichten.
Ob bei Problemen im Verkehrsstrafrecht, Strafrecht oder bei Ordnungswidrigkeiten, Rechtsanwalt Torsten Schmidt aus Potsdam, weiß, welche Tücken sich in einem Rechtsstreitfall ergeben können. Daher setzt er sich mit all seinem Wissen für seine Mandanten ein und sorgt dafür, dass jeder zu seinem Recht kommt. Der Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt und verteidigt mit allen Mitteln, die es gibt und weiß, worauf es ankommt.
Zögern Sie nicht, mich im Falle eines Rechtsstreits oder davor zu kontaktieren. Ich stehe für Ihr Recht ein.
Vielfältige Expertise und Beratung seit 2003. Rechtsanwalt Potsdam Torsten Schmidt vertritt Unternehmen wie auch Privatpersonen, ganz getreu dem Motto „In dubio pro reo“.
Der Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Verkehrsrecht überzeugt nicht nur durch sein Fachwissen, sondern auch mit klaren Ansagen, direkter Sprache und Bodenständigkeit.
Kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten. Durch die langjährigen Erfahrungen kennt Torsten Schmidt jede Facette des Straf- und Verkehrsrecht.
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder möchten sich verteidigen oder zunächst nur beraten lassen? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns dann bei Ihnen.
Unsere Erstberatungen führen wir natürlich auch telefonisch durch. Kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.
Sie brauchen Hilfe im Verkehrsrecht oder Strafrecht? Die Kanzlei aus Potsdam steht gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wer eine GmbH gründen oder deren Geschäftsführung übernehmen möchte, sollte nicht auf die gesellschaftsrechtliche Verfassung eines auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrages verzichten.
Oder vielleicht doch? Öffentliche Aufträge für private Dienstleister oder Unternehmer müssen ja bekanntlich aufwendig ausgeschrieben werden. Nach einer bestimmten Frist werden Gebote nicht mehr berücksichtigt. Das geht natürlich auch einfacher: Bestechung bzw. Vorteilsnahme im Amt sind nicht nur in Deutschland weit verbreitete Tätigkeiten, mit denen Geschäftsleute werbend nach Aufträgen haschen.
Jeder kennt es, Unternehmer haben’s oft nicht leicht. Sie sind ständig selbst damit beschäftigt, für sich und ihre Mitarbeiter ausreichend Brot heranzuschaffen. Da gibt es ja nicht nur die Festangestellten, sondern ggf. auch noch sog. „freie Mitarbeiter“.
Im Zweifel für den Angeklagten
Telefon: +49 331 585 07 41
Fax: +49 331 704 31 52
E-Mail: sekretariat@ra-torsten-schmidt.eu
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