
„Rien ne va plus“ oder „Nichts geht mehr“!
Oder vielleicht doch? Öffentliche Aufträge für private Dienstleister oder Unternehmer müssen ja bekanntlich aufwendig ausgeschrieben werden. Nach einer bestimmten Frist werden Gebote nicht mehr berücksichtigt. Das geht natürlich auch einfacher: Bestechung bzw. Vorteilsnahme im Amt sind nicht nur in Deutschland weit verbreitete Tätigkeiten, mit denen Geschäftsleute werbend nach Aufträgen haschen.


